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Einreichung nicht möglich

Modellregion der Bioökonomie zur Digitalisierung der pflanzlichen Wertschöpfungskette im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie die Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt.

Das Land Sachsen-Anhalt hat in seinem Strukturentwicklungsprogramm Mitteldeutsches Revier in Sachsen-Anhalt die Bioökonomie und die Digitalisierung als wesentliche Technologiefelder und Treiber für den dazu notwendigen Strukturwandel identifiziert. Das Potenzial, die Zielsetzung und der Handlungsrahmen für die Entwicklung einer Bioökonomie in ihrem Kohlerevier wurden definiert und eine Strategie für die Etablierung einer Modellregion Bioökonomie entwickelt.

Das BMBF hat auf dieser Basis in Zusammenarbeit mit dem Land Sachsen-Anhalt die Ausarbeitung eines Konzeptes für den Aufbau einer digitalisierten, klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Bioökonomie in der Modellregion gefördert, die sich durch wissenschaftliche Exzellenz, innovative Industrien und attraktive Arbeitsplätze auszeichnet. Beteiligt waren Vertreter der im Revier vorhandenen forschungs- und innovationsstarken Hochschulen und außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie der leistungsfähigen Unternehmen und Industrien.

Vor dem Hintergrund der Empfehlungen des Strukturentwicklungsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt, der im Revier identifizierten Stärken und den hieraus abgeleiteten Schwerpunkten und Alleinstellungsmerkmalen wird die Modellregion thematisch auf die Digitalisierung pflanzlicher Wertschöpfungsketten fokussiert. Es ist nunmehr geplant vielversprechende Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) unter Beteiligung entsprechender regionaler Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, zum Aufbau und Etablierung einer solchen Modellregion zu fördern. Die FuEuI-Vorhaben sind auf einen mittel- bis langfristigen Zukunftshorizont auszurichten und sollen ein hohes Forschungsrisiko sowie einen hohen Neuigkeits- und Komplexitätsgrad aufweisen. Die so aufzubauenden innovativen Wertschöpfungsketten sollen das Potenzial haben den Strukturwandel im Kohlerevier Sachsen-Anhalt anzustoßen und zu gestalten. Sie sollen dazu beitragen, die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie biobasierten Rohstoffen in einer sich ändernden Umwelt klimaneutral, nachhaltig und ressourceneffizient zu sichern, und gleichzeitig eine Chance für wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand bieten.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmender gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ) mit Sitz/Niederlassung in den in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen genannten Fördergebieten in Sachsen-Anhalt Anhang: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld. In begründeten Ausnahmefällen können auch Forschungspartner außerhalb des Mitteldeutschen Reviers in Sachsen-Anhalt in die Forschungsvorhaben eingebunden werden. Voraussetzung ist, dass deren Expertise für die Erreichung der Projektziele unabdingbar ist und dass die Ergebnisse dem Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt zugutekommen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Technologie-Transfer-Einrichtungen, Innovationsmittler) in der Regel im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt verlangt.

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

 

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Aufbaus und der Etablierung einer „Modellregion Mitteldeutschland in Sachsen-Anhalt – Digitalisierung pflanzlicher Wertschöpfungsketten (DiP)“ werden Einzelvorhaben, Nachwuchsgruppen und Verbundvorhaben gefördert, die sich an den im Konzeptpapier zur Modellregion[1] benannten Zielsetzungen, Anforderungen und Themenfeldern ausrichten.

Folgende Forschungsbereiche, organisiert in drei Leuchttürmen mit jeweils mehreren Fokusthemen sowie einem Verbundvorhaben zu einer Begleitforschung, sollen adressiert werden:

 

1) Leuchttürme und Fokusthemen

Leuchtturm 1: Wertschöpfungsketten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen

  •  Fokusthema Getreide und Stroh
  •  Fokusthema Zuckerrüben
  •  Fokusthema Erbsen als pflanzliche Proteinquelle

 

Es sollen modellhaft für die in Sachsen‐Anhalt bedeutenden Kulturpflanzen Innovationen aus den Bereichen Digitalisierung, Genomforschung, Züchtung, Pflanzenproduktion, Lebensmittelproduktion und stofflich‐chemische Verarbeitung sowie eine Begleitforschung entwickelt und angewendet werden, um bestehende Märkte auszubauen und neue Märkte zu erschließen.

 

Leuchtturm 2: Wertschöpfungsketten auf Basis nachhaltiger und klimaresilienter Anbausysteme zur Erzeugung biobasierter Rohstoffe

  • Fokusthema Grüner Harnstoff
  • Fokusthema Agroforstsysteme
  • Fokusthema Biologicals zur Stärkung der biotischen und abiotischen Stress-  Resilienz

 

Es sollen nachhaltige, klimaresiliente und ressourceneffiziente Anbaubausysteme für das mitteldeutsche Trockengebiet etabliert werden, welche zukunftsfähige sowie intelligente Optionen für die Ernährungssicherung in Kopplung mit einer stofflich‐chemischen Nutzung von pflanzlichen Rohstoffen schaffen (Forschungsbereiche: Digitalisierung, Fruchtfolge und Bodenbearbeitung, Agroforst, Düngung und Bewässerung, Biologicals, Biodiversität und gekoppelte Ökosystemleistungen sowie die Begleitforschung zur Bearbeitung der Fokusthemen).

 

Leuchtturm 3: Wertschöpfungsketten Sonderkulturen

  • Fokusthema Wertstoffe aus Obstreststoffen
  • Fokusthema Arznei‐ und Gewürzpflanzen
  • Fokusthema Potentialanalyse und digitale Methoden in Züchtung, Analytik und Biotechnologie zur gezielten Entwicklung biotechnologischer Verfahren zu definierten hochwertigen Inhaltsstoffen

 

Es sollen Themen aus den Bereichen Datenanalyse, Bioinformatik, Chemoinformatik, Anbau von Spezialkulturen, Züchtung und Anbauoptimierung, Biotechnologie, Nutzung/Verarbeitung von Wirk-und Wertstoffen sowie Begleitforschung adressiert werden.

 

2) Begleitforschung

Die Begleitforschung zur Nachhaltigkeit und Sozioökonomie der DiP-Modellregion und der einzelnen Module und Verbünde soll als integrale, projektbegleitende Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit der DiP-Koordinierungsstelle (siehe unten) den Transfer, die Normierung und die Nachhaltigkeit der geförderten Vorhaben fortlaufend bewerten.

Beispiele hierfür sind:

  • Bewertung und Nachweis der Nachhaltigkeit der neu entwickelten Produkte,
  • die Herausarbeitung und wechselseitige Nutzung von Erfolgsfaktoren für Innovation und Transfer,
  • die Potenzialanalysen und Etablierung von Monitoringsystemen für direkte und indirekte Beschäftigungsfelder und Arbeitsplätze über alle Fokusthemen zur umfassenden Erschließung der Chancen der regionalen Wertschöpfung,
  • die Inwertsetzung von Innovationen wie auch die Etablierung neuer Wertschöpfungsketten durch Nachhaltigkeitsbewertungen, Monitoring und Zertifizierungssysteme zu fördern sowie durch Nutzung von Green Finance als Enabler,
  • die Entwicklung von Zukunftsbildern auf Basis der Erwartungen/Akzeptanz der Digitalisierung in der Region sowie
  • der Einsatz von gezielten Instrumenten zur Förderung von Startups und KMUs und zur Begleitung der Etablierung einer vom Strukturwandel induzierten neuen innovativen Industrie.

 

Die Vorhaben sind den genannten Leuchttürmen und Fokusthemen zuzuordnen. In der Zielsetzung der Vorhaben ist der Bezug zum DiP-Konzept und die Integration in das DiP-Konsortium darzustellen. Die Einbindung der Industriepartner erfolgt vorzugsweise als Projektpartner mit eigenem FuEuI-Anteil.

Der Technologie-Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL) für die geplanten Arbeiten zu Vorhabenbeginn und der angestrebte TRL nach Vorhabenende sind darzustellen. In der Regel sollen TRL 3 (proof of concept) bis 7 (approved prototype) adressiert werden.

Die Chancen und Risiken der angestrebten Innovation sind in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand aufzuzeigen. Es ist klar herauszuarbeiten, worin der Mehrwert der angestrebten Innovation hinsichtlich der Ziele der Fördermaßnahme besteht. Es soll eine belastbare Einschätzung der zu erwartenden ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeitseffekte für die Modellregion erfolgen. Neben der Etablierung einer kreislauforientierten klimaneutralen Bioökonomie sollen neue Produkte, Dienstleistungen, Märkte und Arbeitsplätze die Modellregion ökonomisch wettbewerbsfähig machen.

 

[1]       Konzept „Modellregion Mitteldeutschland ‐ Digitalisierung pflanzlicher Wertschöpfungsketten“ und DiP-Stellungnahme mit Ergänzungen, 18.11.2022; https://www.dip-sachsen-anhalt.de

Wie wird gefördert?

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Für die Beantragung einer Förderung war in der ersten Verfahrensstufe eine Projektskizze vorzulegen. Auf der Grundlage von Bewertungen und Empfehlungen externer Gutachterinnen/Gutachter wurden die für die Förderung geeigneten Projektvorschläge vom BMBF ausgewählt.

In der zweiten Verfahrensstufe wurden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge der einzelnen Projektpartner in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Vorlagefrist zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags ist der 21. September 2023.

Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO erfüllt sind.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Die Förderanträge sind per Post in schriftlicher Form rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Der Versand der Unterlagen soll spätestens zwei Arbeitstage nach dem Stichtag für die elektronische Einreichung erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Alternativ besteht die Möglichkeit, den rechtsverbindlich digital signierten Antrag (qualifizierte elektronische Signatur) nur in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen.

Die förmlichen Förderanträge sind gemäß den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV) bzw. den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK) (BMBF-Vordruck 0027a und 0047a, siehe https://foerderportal.bund.de/ im „Formularschrank/BMBF“) zu erstellen. In der Vorhabenbeschreibung (Punkt E01 der Richtlinien) sind – in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator – dabei insbesondere folgende Informationen zu adressieren:

  • Darstellung des konzeptionellen und methodischen Vorgehens mit Bezug beschriebenen Ziele der Förderrichtlinie sowie auf den relevanten Stand der Forschung bzw. eigene Vorarbeiten
  • Darstellung der Zusammenarbeit und inhaltlichen Koordination des Verbunds, Integration in die DiP-Struktur
  • detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan inklusive ausführlicher Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und Zuordnung der dazu jeweils erforderlichen Personalressourcen für jeden Verbundpartner
  • exakte Zeit- und Meilensteinplanung, gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien
  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens bzw. Vorkalkulation, für jeden Verbundpartner
  • Notwendigkeit der Zuwendung
  • ausführlicher Verwertungsplan (inklusive Schutzrechtskonzept) zu den folgenden Schwerpunkten, jeweils mit Angaben des Zeithorizontes (in Jahren nach Laufzeitende) für jeden Verbundpartner:

             o   wissenschaftliche Erfolgsaussichten

             o   wirtschaftliche Erfolgsaussichten

             o   wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit

  • bei Verbundprojekten: Ablaufplan für die Erstellung einer Kooperationsvereinbarung der Verbundpartner.

 

Zudem sind Anmerkungen und Auflagen aus der Begutachtung umzusetzen. Diese wurden mit dem Schreiben zur Aufforderung zur Antragstellung mitgeteilt.

Die eingehenden Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel, Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan
  • Qualität des Verwertungsplans
  • Umsetzung von gegebenenfalls aus dem Begutachtungsprozess resultierenden Auflagen und Einhaltung des zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens

 

Einrichtung einer DiP-Koordinierungsstelle

Im Rahmen der – Modellregion Mitteldeutschland – Digitalisierung pflanzlicher Wertschöpfungsketten – DiP wird eine koordinierende Stelle zur Unterstützung der Vernetzung der Forschungsvorhaben eingerichtet.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Die Förderdauer beträgt zunächst bis zu fünf Jahre. Die Vorhaben sollen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb der Laufzeit von fünf Jahren möglich ist.

 

PtJ-Bearbeitungsteam

Das PtJ-Bearbeitungsteam Mitteldeutsche Revier in Sachsen-Anhalt ist über die folgende E-Mail zu erreichen:

ptj-mo-reg-mitte@fz-juelich.de

DiP-Konsortium

Für weitere Informationen zum Konzept für die Etablierung einer Modellregion in Sachsen-Anhalt – Digitalisierung der pflanzlichen Wertschöpfungskette wenden Sie sich bitte an die Koordination des DiP-Konsortiums:

info@dip-sachsen-anhalt.de

https://www.dip-sachsen-anhalt.de

 

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies in geeigneter Weise bekannt gegeben.

 

 

 

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