FutureFoodS
Die im Juni 2024 gestartete europäische Partnerschaft „European partnership for a sustainable Future of Food Systems – FutureFoodS“ verfolgt die gemeinsame Vision, bis zum Jahr 2050 umweltfreundliche, soziale und faire, wirtschaftlich tragfähige, gesunde und sichere Ernährungssysteme in Europa zu verwirklichen. In der Initiative haben sich 86 nationale und regionale Entscheidungsträger, Fördermittelgeber und Forschungseinrichtungen aus 29 Ländern zusammengeschlossen.
Ziel dieser EU-weiten Partnerschaft für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) ist es, den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion und Ernährungsweise zu beschleunigen und somit widerstandsfähige europäische und globale Ernährungssysteme zu schaffen. FutureFoodS setzt dabei – in Abgrenzung zu anderen Partnerschaften – nicht an der Primärproduktion an, sondern zielt auf Fragestellungen und Herausforderungen nach der Ernte („post-harvest“) ab.
Die Initiative leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Zukunftsstrategie der Bundesregierung sowie der Nationalen Bioökonomiestrategie (NBÖS), FONA Strategie und zur Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagieren sich gemeinsam in der Partnerschaft FutureFoodS, um durch die Förderung transnationaler Forschungsprojekte die Transformation des Lebensmittelsektors hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen auf nationaler Ebene voranzubringen.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen bzw. beides klar voneinander abgrenzen.
Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des Antrags. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.
Was wird gefördert?
Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden FuEuI-Vorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Die geförderten Forschungsprojekte müssen die folgenden zentralen übergeordneten Leitlinien berücksichtigen: 1) eine transformative Perspektive, 2) Inter- und Transdisziplinarität, 3) Multi-Stakeholder Engagement sowie 4) Nachhaltigkeit.
Entsprechend werden Vorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten gefördert:
Thema 1: Der Weg zu nachhaltigen und widerstandsfähigen Ernährungssystemen
Thema 2: Neue Lebensmittel – Förderung von Innovationen in Lebensmitteldesign, -verarbeitung und -versorgung durch veränderte nachhaltige Angebots- und Nachfragemuster
Nähere Erläuterungen und Erwartungen an die Projektskizzen zum übergreifenden Ziel und zu den einzelnen Themenschwerpunkten sind dem Call Announcement der Partnerschaft FutureFoodS zu entnehmen (nebenstehende Links).
Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Partnerländer gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von 24 bis maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.
Weitere generelle Regeln zur Einreichung und zum Aufbau der Projektskizzen sind den weiteren Dokumenten der Ausschreibung zu entnehmen oder beim Projektträger zu erfragen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die maximale deutsche Fördersumme ist 350.000 Euro pro Verbund (kalkuliert inklusive Projektpauschale).
Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten:
- Personal;
- zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
- Verbrauchsmaterialien;
- Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
- Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
- Vergabe von Aufträgen.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissen-schaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Pro-ektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschafts-kommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.
CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ bzw. der „Richtlinien für Zu-wendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben bzw. Kosten anerkannt werden.
Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen.
Nationale Bioökonomiestrategie
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