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Bioökonomie International

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Mit der Förderinitiative Bioökonomie International – Bioeconomy International 2025 stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext. Mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung (FuE) unter Beteiligung von Verbundpartnern aus Queensland/Australien, Sao Paulo/Brasilien, Thailand oder Vietnam soll der Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise unterstützt werden. Dabei wird Forschung als der Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMBF gliedert sich in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) in Verbünden mit Partnern aus Queensland/Australien, Sao Paulo/Brasilien, Thailand oder Vietnam, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Gefördert werden deutsche Partner in diesen internationalen Verbünden (siehe auch Nummer 3).

Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie vom 15. Januar 2020 mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert sie distinkte Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele der Strategie zu erreichen.

Die internationale Kooperation innerhalb der Verbundvorhaben und der dadurch entstehende Mehrwert für jeweils beide Länder bei der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme Bioökonomie International. Mit Blick auf die avisierte Arbeitsteilung, die Kompetenz und das Know-how der Partner sowie die Verwertung der Vorhabenergebnisse muss die Kooperation inhaltlich und bemessen auf den work load „auf Augenhöhe“ stattfinden. Dabei soll der Nutzen für alle beteiligten Länder ausgeglichen beziehungsweise fair verteilt sein. Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit, Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von vorherigen Anbahnungsmaßnahmen angestoßen und initiiert wurden.

Die Fördermaßnahme Bioökonomie International 2025 ist in vier Module untergliedert:

Modul 1 „Bioökonomie Deutschland – Queensland/Australien“

Zusammenarbeit mit Partnern aus Queensland

Das Queensland Government führt im Rahmen der „Queensland Government’s AUD150 Million Trade and Investment Strategy 2022-2032“, verwaltet durch das „Department of Environment and Science (DES)“, in Australien eine zu dieser Förderrichtlinie parallele Ausschreibung durch.

Gefördert werden können Vorhaben mit Partnern aus Queensland zu den folgenden Themenfeldern:

  1. Landwirtschaft und Nahrungsmittel: Entwicklung oder Verbesserung der Nutzung biologischer Ressourcen, Technologien und Innovationen, um die Agrar- und Ernährungssysteme effizienter, integrativer, widerstandsfähiger und nachhaltiger zu machen. Die Projekte können die Bereiche Biotechnologie, Digitalisierung, Datenwissenschaft und künstliche Intelligenz in biologischen Systemen umfassen, sind aber nicht darauf beschränkt, und zwar in folgenden Sektoren: Pflanzen- und Bodenverbesserung, Bodensanierung, nachhaltige Düngemittel und Schädlingsbekämpfung.
  2. Biobasierte Produkte und Verfahren: Entwicklung oder Verbesserung der Konvertierung von erneuerbaren biologischen Ressourcen, Technologien, Nebenprodukten oder Abfällen in Produkte mit Mehrwert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf biologisch basierte Materialien, Chemikalien, Produkte und Dienstleistungen. Die Projekte können die Entwicklung von Bioprodukten mit neuartigen Eigenschaften, erweiterten Funktionen und verbesserter Nachhaltigkeit umfassen, die in der Lage sind, die derzeitige Produktion nicht nachhaltiger Produkte zu ersetzen und/oder innovative Marktanwendungen zu fördern.
  3. Weiterentwicklung von Wissen und Methoden: Gefördert werden können Projekte, die das biotechnologische Wissen und die Methoden, die die Grundlage für eine wachsende Bioökonomie bilden, entwickeln und verbessern. Projekte, die innovative und wegweisende Wissenschaft beinhalten, können unter anderem sein:
    • die Generierung sehr großer und hochqualitativer oder neuartiger Datensätze, zum Beispiel unter Verwendung fortgeschrittener Multiomics, Robotik und Laborautomatisierung, Sensoren oder Quantentechniken;
    • Integration von Big Data und Computern (KI, Bioinformatik usw.) zur Vertiefung des biologischen Wissens und zur Funktionsvorhersage;
    • Hochdurchsatz und hocheffiziente Entwicklung und Erprobung neuer biologischer Systeme, zum Beispiel mit Hilfe der synthetischen und ingenieurwissenschaftlichen Biologie, der Protein- und metabolischen Verfahren, der Systembiologie, mikrobieller Gemeinschaften und multizellulärer Systeme;
    • Fortschritte bei der zellfreien Bioproduktion vom Labor – über den Pilot – bis zum industriellen Maßstab.

Die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie ist in diesem Modul vorgeschrieben. Es muss wenigstens ein Industriepartner aus Deutschland oder Queensland beteiligt sein. Dies kann aber zum Beispiel auch in beratender Funktion als assoziierter Partner sein.

Das Auswahlverfahren für die unter dem Modul 1 eingereichten Projektskizzen erfolgt gemeinsam mit dem Queensland Government. Es ist unbedingt erforderlich, dass parallel auch eine Einreichung der Skizze in entsprechendem Format beim Queensland Government erfolgt.

Modul 2 „Bioökonomie Deutschland – São Paulo/Brasilien“

Zusammenarbeit mit Partnern aus São Paulo

Die São Paulo Research Foundation (FAPESP) führt in Brasilien eine zu dieser Förderrichtlinie parallele Ausschreibung durch, um Kooperationspartner aus dem Bundesstaat São Paulo zu fördern.

Projektvorschläge können in diesem Modul zu folgenden Themenfeldern eingereicht werden:

  1. Industrielle Nutzung von nachhaltig erzeugter Biomasse für Produkte mit Mehrwert (auch mit Einsatz von beispielsweise biotechnologischen Ansätzen, Metabolic Engineering, IoT (Internet of Things), synthetischer Biologie und Systembiologie).
  2. Nachhaltige Landwirtschaft für die Ernährung von morgen: Steigerung der Produktivität (auch mit Einsatz von beispielsweise Präzisions-, intelligenter und digitaler Landwirtschaft) unter Berücksichtigung eines schonenden Umgangs mit Umwelt und Ressourcen.
  3. Innovationen zur Unterstützung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelsysteme (zum Beispiel Innovationen, die Ressourceneffizienz und Valorisierung von Nebenströmen, Kreislaufsysteme, Abfallverringerung, Widerstandsfähigkeit gegen Unwägbarkeiten – wie Pandemien, Klimaveränderungen, politische Unruhen – ermöglichen).
  4. Verbesserung der vorbeugenden Züchtungstechnologien und Entwicklung neuer Genotypen, die zu neuen Phänotypen und Pflanzensorten zur Verbesserung der Pflanzengesundheit, des Pflanzenschutzes, der Produktion und der Widerstandsfähigkeit führen (mit Unterstützung von beispielsweise AI).

Die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie ist in diesem Modul nicht erforderlich, wird aber empfohlen.

Das Auswahlverfahren für die unter dem Modul 2 eingereichten Projektskizzen erfolgt gemeinsam mit der FAPESP. Es ist unbedingt erforderlich, dass parallel auch eine Einreichung der Skizze in entsprechendem Format bei der FAPESP erfolgt.

Modul 3 „Bioökonomie Deutschland – Thailand“

Zusammenarbeit mit Partnern aus Thailand

Das „Program Management Unit for Human Resources & Institutional Development, Research and Innovation (PMU-B)“ führt in Thailand eine zu dieser Förderrichtlinie parallele Ausschreibung durch, um Kooperationspartner aus Thailand zu fördern.

Das Ziel dieses Programms ist es, qualitativ hochwertige F&E-Projekte mit thailändisch-deutscher Kooperation zu fördern, die einen wichtigen Beitrag zu einem der folgenden Themen leisten. Die Projektvorschläge sollten generell einen Bezug zur Produktion hochwertiger chemischer Verbindungen aufweisen. Dies schließt Biowasserstoff ein, ist aber nicht auf diesen beschränkt:

  1. Synthetische Biologie für den Entwurf und die Konstruktion neuer biologischer Komponenten, Einheiten und Systeme oder die Anpassung bestehender, natürlicher biologischer Systeme für zweckmäßige Anwendungen (zum Beispiel orthogonale Biosysteme, Regelkreise, Minimalgenom-Ansätze und Protozellen).
  2. Systembiologie zur Erweiterung des Wissens über biologische Prozesse und Regulationsmechanismen bei intra- und interzellulären Prozessen. Dazu gehören der Einsatz von Bioinformatik-Tools (zum Beispiel Datenstandardisierung, Modellierung, offene Repositorien) und die Entwicklung neuer Berechnungsmethoden.
  3. Metabolic Engineering zur gezielten Optimierung von mikrobiellen Produktionsstämmen und biologischen Prozessen, einschließlich der Optimierung von Stoffwechselwegen und deren Regulierung.
  4. Entwicklung oder Verbesserung von Technologien zur Herstellung von hochwertigen Produkten aus nachhaltig erzeugter Biomasse.
  5. Biotechnologische Ansätze (gegebenenfalls in Kombination mit chemischen), um biobasierte Bausteine auf nachhaltige Weise in hochwertige Produkte umzuwandeln.
  6. Innovationen zur Unterstützung nachhaltiger und robuster Lebensmittelsysteme mit Schwerpunkt auf der Verringerung oder Wiederverwendung von Abfällen, der Steigerung der Effizienz und der Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.
  7. Einsatz von Bioinformatik-Tools (zum Beispiel Datenstandardisierung, Modellierung, offene Repositorien) für die Identifizierung und Nutzung von Stoffwechselwegen, beispielsweise für die Bioproduktion und die Verbesserung von Stämmen und Sorten.

Die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie ist in diesem Modul nicht erforderlich, wird aber empfohlen.

Das Auswahlverfahren für die unter dem Modul 3 eingereichten Projektskizzen erfolgt gemeinsam mit dem PMU-B. Es ist unbedingt erforderlich, dass parallel auch eine Einreichung der Skizze in entsprechendem Format in Thailand erfolgt.

Modul 4 „Bioökonomie Deutschland – Vietnam“

Zusammenarbeit mit Partnern aus Vietnam

Das Wissenschaftsministerium in Vietnam (MOST) führt in Vietnam eine zu dieser Förderrichtlinie parallele Ausschreibung durch, um Kooperationspartner aus Vietnam zu fördern.

Projektvorschläge können in diesem Modul zu folgenden Themenfeldern eingereicht werden:

  1. Entwicklung/Optimierung von Produktionsprozessen oder von neuen/optimierten Stämmen und Enzymen für die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe.
  2. Kaskadennutzung von landwirtschaftlichen Reststoffen/Nebenprodukten für eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion im Sinne einer Kreislaufwirtschaft.
  3. Einsatz neuer Züchtungstechnologien zur Verbesserung von Kulturpflanzen.
  4. Einsatz von Nanotechnologie in der Landwirtschaft.
  5. Einsatz von IKT-Technologien wie Speicherung, Komprimierung, Kommentierung, Analyse und Präsentation von (großen) Daten sowie von KI-Ansätzen, um diese Daten für die Anwendung in der Präzisionslandwirtschaft, der intelligenten Intensivierung der Landwirtschaft und der Bioindustrie verfügbar zu machen.

Die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie ist in diesem Modul nicht erforderlich, wird aber empfohlen.

Das Auswahlverfahren für die unter dem Modul 4 eingereichten Projektskizzen erfolgt gemeinsam mit dem MOST. Es ist unbedingt erforderlich, dass parallel auch eine Einreichung der Skizze in entsprechendem Format in Vietnam erfolgt.

In allen vier Modulen werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens je einem Partner aus Deutschland und einem Partner aus den in der Ausschreibung beteiligten Ländern gefördert.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von maximal 36 Monaten möglich ist.

Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.

Andere Forschungspartner aus anderen Ländern können in einem Verbundprojekt unter der Voraussetzung teilnehmen, dass diese Partner ihr finanzielles Engagement mithilfe eines verbindlichen, unterzeichneten Schreibens dokumentieren. Diese finanziellen Zusagen müssen mit der Projektskizze hochgeladen werden. Weitere generelle Regeln zur Einreichung und zum Aufbau der Projektskizzen sind den Dokumenten der Ausschreibung http://www.bioeconomy-international.de zu entnehmen oder beim Projektträger (siehe Nummer 7.1) zu erfragen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 600.000 Euro für die deutschen Partner nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:

  • Personal;
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
  • Vergabe von Aufträgen.

Nationale Bioökonomiestrategie

Diese Initiative trägt zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie bei.
zum Förderprogramm

Kontakt

Dr. Veronika Jablonowski
+49 02461 61-5083
Dr. Christian Breuer
+49 02461 61-96929

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