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Einreichung möglich

Bewertung und Auswirkung der Agroecology auf die Wertschöpfungskette und Politik unter Einbeziehung von Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialperspektiven

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Im Januar 2024 wurde die neue europäische Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures – AGROECOLOGY“ gestartet. Die nationalen und regionalen Fördermittelgeber im AGROECOLOGY-Verbund haben es sich zur Aufgabe gemacht, eine offene, kompetitive, exzellente und multilaterale Projektförderung zu unterstützen. Im Rahmen der zweiten Ausschreibung arbeiten über 25 Fördermittelgeber aus 22 europäischen Staaten und Regionen zusammen. Mithilfe dieser Forschungsförderung soll mittelfristig zugleich die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene gestärkt und langfristig die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer und deutscher Forschung zur Agroecology gesichert werden. Die AGROECOLOGY-Partnerschaften sollen auf einer gemeinsamen Vision basieren, um die Transformation zur Agroecology zu bündeln und voranzutreiben, damit landwirtschaftliche Systeme bis 2050 widerstandsfähig, produktiv und rentabel, ortssensitiv sowie klima-, umwelt-, ökosystem-, biodiversitäts- und menschengerecht sind.

Eine Einreichung ist noch 58 Tage möglich.
Startdatum: 03.12.2024 03. Dezember 2024
Enddatum: 17.02.2025 17. Februar 2025
Heute 21. Dezember 2024

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.

Was wird gefördert?

Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext zu stärken. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die Transformation der bestehenden Landwirtschaft hin zu einer auf Agroecology basierten Lösung hat das Potenzial, die genannten Herausforderungen hinsichtlich Klimawandel, Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie Stärkung der Nachhaltigkeit und Resilienz von Landwirtschafts- und Landnutzungssystemen zu bewältigen.

Hierzu ist die Hervorhebung der positiven Auswirkungen von Agroecology basierten Praktiken auf die genannten Herausforderungen unerlässlich. Dies beinhaltet die Bewertung und Auswirkung von Agroecology in den folgenden Aspekten: Quantifizierung der Umweltauswirkungen, Umgestaltung von Wertschöpfungsketten und Beiträge von politischer und öffentlicher Seite zur Unterstützung der Transformation zur Agroecology.

Die Projekte sollen dabei auf einem multidisziplinären und integrierten Ansatz mit einer Multi-Akteurs-Perspektive beruhen, um die Mitgestaltung, Mitbewertung und Mitumsetzung der Innovationen entlang aller relevanten Akteure (relevante Akteure verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen als auch Landwirte, vor- und nachgelagerte Agrarunternehmen und Verbraucher) zu ermöglichen. Projektskizzen können dabei auf bestehende Living Labs aufbauen oder der Living-Lab-Methodik folgen (gemäß der Definition des Europäischen Netzwerks für Living Labs).

Die Anträge müssen eine europäische Perspektive bieten, indem sie sich mit Problemen und Herausforderungen befassen, die für mindestens drei an der AGROECOLOGY-Partnerschaft und an der Ausschreibung beteiligten Ländern relevant sind und Innovationen in Bezug auf diese Themen vorschlagen und testen.

Entsprechend werden Vorhaben zu folgenden Themenschwerpunkten gefördert.

Themenschwerpunkt 1:

Bewertung der Auswirkungen der Agroecology sowie die Identifizierung von Best Practices

Es sollen Erkenntnisse gewonnen werden, inwieweit sich die Anwendung des Agroecology-Ansatzes im Bereich landwirtschaftlicher Produktion, Lebensmittelsicherheit, Biodiversität, Ökosystemleistungen und ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auswirkt (positive wie negativ). Dabei sollen auch mögliche Zielkonflikte und Hemmnisse identifiziert und betrachtet werden. Die Erkenntnisse sollen schlussendlich die Entscheidungsfindung der relevanten Akteure (zum Beispiel Landwirtinnen und Landwirte, politische Entscheidungsträgerinnen und -träger) unterstützen.

Von den geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten wird erwartet, dass sie einen multi-transdisziplinären und integrierten Ansatz verfolgen, der mehrere wissenschaftliche Disziplinen einbezieht, um mindestens eines der folgenden Themen anzugehen:

Thema 1: Methoden und Verfahren, um Zielkonflikte in der Agroecology-Produktion zu adressieren, beispielweise die Entwicklung und Anwendung von Methoden zur Identifizierung von Wert- und Zielkonflikten in spezifischen Agroecology-Ansätzen, die Entwicklung neuer Ansätze und Instrumente für eine verbesserte Bewertung der Agroecology sowie die Erarbeitung von Modellen, um positive und negative Auswirkungen von Agroecology im Vergleich zu bestehenden Ansätzen nachzuweisen.

Thema 2: Analyse von Szenarien, die zu einer schnelleren Aufnahme der Best Practices führen, beispielweise der Erkenntnisgewinn zur wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Agroecology, die Erarbeitung unterschiedlicher Szenarien zur Identifizierung der langfristigen ökologischen und sozioökonomischen Auswirkungen der Agroecology sowie die Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen der Kreislaufwirtschaft.

Themenschwerpunkt 2:

Wertschöpfungsketten, Geschäftsmodelle und politische Ansätze, um den Übergang zu Agroecology zu ermöglichen

Es sollen Forschungs- und Innovationsprojekte gefördert werden, die sich mit Wertschöpfungsketten befassen, die der landwirtschaftlichen Produktion vor- oder nachgelagert sind. Dabei können neue Geschäftsmodelle entwickelt oder bestehende umgewandelt werden und auch Interaktionen und Beziehungen zwischen relevanten Akteuren ausgearbeitet werden.

Forschungs- und Innovationsprojekte müssen dabei mindestens eines der folgenden Themen angehen:

Thema 1: Änderung bestehender oder Entwicklung neuer Geschäftsmodelle entlang der gesamten Wertschöpfungskette, um die Transformation zur Agroecology zu erleichtern, beispielweise die Bewertung neuer auf Agroecology basierender Geschäftsmodelle und Strukturen im Hinblick auf sozioökonomische Auswirkungen sowie die Entwicklung oder Anpassung bestehender Maschinen zur Etablierung neuer Kulturpflanzen.

Thema 2: Koordination zwischen relevanten Akteuren, soziale Innovation und Richtlinien, um die Transformation der Agroecology zu fördern, beispielweise die Erarbeitung von geeigneten logistischen Ansätzen und Infrastrukturen und die Analyse ihrer sozioökonomischen Machbarkeit, die Untersuchung von innovativen Vertriebssystemen, die Schaffung von Synergien von Agroecology-basierten Wertschöpfungsketten mit anderen wirtschaftlichen Sektoren (zum Beispiel Tourismus oder Sport) sowie Analysen der Auswirkungen aktueller Richtlinien auf die Agroecology.

 

Ergänzende Hinweise/Erläuterungen und Erwartungen zu Projektskizzen zum übergreifenden Ziel und zu den einzelnen Schwerpunkten und Themen sind dem Call Announcement der Partnerschaft AGROECOLOGY zu entnehmen.

Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Partnerländer gefördert. Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von 24 bis maximal 36 Monaten möglich ist. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeitsvolumens zwischen den beteiligten internationalen Partnern ausbalanciert sind.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die maximale deutsche Fördersumme ist 350 000 Euro pro Verbund (kalkuliert inklusive Projektpauschale).

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten:

  • Personal;
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
  • Vergabe von Aufträgen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten10 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten anerkannt werden.

Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen.

2. Call zu AGROECOLOGY

Der zweite Förderaufruf ist gestartet.
zum Aufruf

Kontakt

Dr. Silvana Hudjetz
+49 02461 61-85986
Dr. Daniela Piaz Barbosa Leal
+49 02461 61-84306
Dr. Ulrike Ziegler
+49 02461 61-5566
Nicolas Tinois
+49 02461 61-2422

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