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Einreichung möglich

LEAP-SE-Long-Term Joint EU-AU Research and Innovation Partnership on Sustainable Energy

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die „Long-Term Europe Africa Partnership on Sustainable Energy“ (LEAP-SE) ist ein Sechs-Jahres-Programm, das von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizont Europa mitfinanziert wird. Ziel des Programms ist es, eine langfristige Partnerschaft zwischen Europa und Afrika im Bereich Forschung und Innovation zu Nachhaltigen Energien zu entwickeln.

Das Programm wird von einem Konsortium bestehend aus 22 Partnern aus europäischen und afrikanischen Ländern durchgeführt. Das Gesamtbudget des Programms beläuft sich auf rund 30 Millionen Euro, einschließlich 10 Millionen Euro von der Europäischen Kommission.

Die Aktivitäten von LEAP-SE finden im Rahmen der Partnerschaft für Klimawandel und nachhaltige Energie (CCSE) des hochrangigen politischen Dialogs zwischen der AU und der EU (HLPD) über Wissenschaft, Technologie und Innovation statt.

Die Einreichung wird als zweistufiger Prozess organisiert, in welchem zuerst Skizzen eingereicht werden müssen. Dieser Schritt ist verpflichtend. Erst nach der Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrags durch die Europäische Kommission kann es im Weiteren zu einer Förderung kommen.

Die Einreichungsfrist für die Skizzen (pre-proposals) endet am Donnerstag, den 27. März 2025 (16:00:00 CET). Die Skizzen werden im Anschluss durch ein internationales Gutachtergremium (IRP) begutachtet. Am Montag, den 23. Juni 2025 werden die Antragsteller darüber informiert, ob sie für die Einreichung eines Vollantrages ausgewählt wurden. Die Vollanträge können daraufhin bis Donnerstag, den 11. September 2025 (16:00:00 CEST) eingereicht werden. Die Bekanntgabe der im Rahmen von LEAP-SE zur Förderung ausgewählten Anträge findet Anfang Dezember 2025 statt. Bitte beachten Sie eventuell folgende Aktualisierungen.

Eine Einreichung ist noch 68 Tage möglich.
Startdatum: 16.01.2025 16. Januar 2025
Enddatum: 27.03.2025 27. März 2025
Heute 18. Januar 2025

Wer wird gefördert?

Gefördert werden gemeinsame Projekte zwischen afrikanischen, europäischen und deutschen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Entwicklung erfolgreicher Business Cases für Energieversorgungsdienstleistungen sowie (gegebenenfalls) Wertschöpfungsketten für grünen Wasserstoff in Afrika.

Es werden Grundlagenforschung, angewandte Forschung und die TRL 2 bis 6 unterstützt. Es werden Universitäten, Forschungsinstitute, KMUs und Großunternehmen sowie NGOs gefördert. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate.

Über diesen Förderaufruf werden nur die potentiellen Zuwendungsempfänger aus Deutschland in einem multinationalen Konsortium gefördert. Die nicht in Deutschland ansässigen Forschungspartner müssen sich in ihren Ländern um Förderung bemühen.

Was wird gefördert?

Die gemeinsame LEAP-SE-Ausschreibung 2025 befasst sich mit allen Aspekten der Wertschöpfungskette Nachhaltiger Energien und deckt sowohl die Energieerzeugung als auch die Umwandlung, Speicherung und Nutzung ab. Es wird angeregt, auch Querschnittsthemen einzubeziehen.

Insgesamt können im Rahmen der gemeinsamen LEAP-SE- Aufforderung 2025 Projekte der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung, der angewandten Forschung und der experimentellen Entwicklung (die alle Innovationsschritte abdecken) gefördert werden.

Insgesamt können im Rahmen der gemeinsamen LEAP-SE-Aufforderung 2025 Projekte der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung, der angewandten Forschung und der experimentellen Entwicklung (die alle Innovationsschritte abdecken) gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von Zuwendungen im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung "Innovationen für die Energiewende". Die Bestimmungen dieser Förderbekanntmachung finden auf Bewerbungen nach Ziff. 2 unverändert Anwendung.

Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend aktualisiert.

Wer kann einen Antrag einreichen?

Nur Antragsteller, die in der ersten Phase eine Skizze mit einem förderfähigen Konsortium eingereicht haben und nach deren Evaluation eine Aufforderung zur Antragstellung durch das Joint Call Secretariat erhalten haben, dürfen einen Vollantrag einreichen. Die Aufforderung zur Antragstellung wird am Donnerstag, den 11. September 2025 (16:00:00 CEST) erfolgen. 


Wie muss der Antrag gestellt werden?

Die Vollanträge auf EU-Ebene werden über das  LEAP-SE Electronic Submission System eingereicht, wie bereits die Skizzen in der ersten Phase. Für Informationen zur Antragstellung sowie zur Nutzung der Plattform steht das  zur Verfügung. Einige Förderinstitutionen benötigen parallel zur Einreichung des Vollantrages zusätzliche Unterlagen. Informationen dazu sind von den internationalen Antragstellern selbstständig einzuholen.

Deutsche Antragsteller müssen zunächst keine zusätzlichen Dokumente einreichen. Nach Sichtung aller Vollanträge durch das Gutachtergremium werden diejenigen Antragsteller informiert, die den Zuschlag für eine Förderung erhalten. Die Benachrichtigung wird Anfang Dezember 2025 erfolgen. Im Falle eines positiven Bescheides benötigt der PtJ von jedem deutschen Antragsteller einen Förderantrag (AZK, AZA, AZAP) entsprechend der Richtlinien des BMBF um die Förderung zu bewilligen.

Die Einreichung der Förderanträge erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über easy-Online. Das elektronische Formularsystem führt durch die einzelnen Schritte der Einreichung. Der fertige Antrag muss abschließend unterschrieben und postalisch an den PtJ gesendet werden.

Im Falle, dass Sie eine Einreichung über das TAN-Verfahren auswählen ist eine postalische Einreichung nicht notwendig. Beachten Sie hierbei bitte die Hinweise des Dokuments „Hinweise zur Antragstellung per TAN-Verfahren“, welches den Unterlagen zur Antragstellung im ZIP-Ordner beiliegt. Der Link zu easy-Online sowie die Bereitstellung des ZIP-Ordners wird nach Auswahl der zu fördernden Projekte auf dieser Webseite erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Der Vollantrag, der über das LEAP-SE Electronic Submission System eingereicht wurdeist dem Antrag als Anhang beizufügen. Dieses Dokument muss nicht übersetzt werden. Die Vorhabenbeschreibung kann in englischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. In jedem Fall ist aber ein Abstract in deutscher Sprache voranzustellen.

PtJ stellt im Download-Bereich Dokumente zur Verfügung, die als Vorlagen zur Antragstellung dienen sollen. Diese Dokumente müssen jedoch nicht verpflichtend genutzt werden. Zudem berät PtJ gerne auch persönlich bei der Antragstellung ().

Die Frist für die Einreichung der Skizzen über das LEAP-SE Electronic Submission System endet am Donnerstag, den 27. März 2025 (16:00:00 CET). Im Anschluss werden die Skizzeneinreicher bis Montag, den 23. Juni 2025 darüber informiert, ob Sie für die Einreichung eines Vollantrages ausgewählt wurden.

Nach Kontrolle des Vollantrages werden bis Anfang Dezember diejenigen Antragsteller benachrichtigt, die einen Zuschlag erhalten und vorbehaltlich erfolgreicher nationaler Antragsprüfung und Bewilligung gefördert werden. Die Projektlaufzeit soll spätestens am Freitag, den 1. Mai 2026 beginnen und maximal 36 Monate betragen. 

Die Anträge der deutschen Antragsteller müssen spätestens bis Montag, den 2. Februar 2026 über easy-Online eingereicht werden.

Alle Unterlage rund um die Förderbekanntmachung sind hier zu finden

Kontakt

Johanna Ohnesorg
+49 02461 61-85871
Thomas Brenner
+49 02461 61-85987

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz