Computational Life Sciences
Der Fortschritt im Bereich experimenteller Methoden und moderner (Hochdurchsatz-)Technologien ist ein wichtiger Treiber für Innovationen in der biologischen und medizinischen Forschung. Hierdurch werden vermehrt quantitative, zeitaufgelöste Messungen zellulärer Systeme im großen Maßstab ermöglicht. Gleichzeitig nimmt auch die Menge der digitalisierten Daten in der Patientenversorgung und klinischen Forschung rasant zu. Diese Entwicklungen gehen einher mit einem steigenden Bedarf nach neuen bioinformatischen Werkzeugen für die effiziente Verarbeitung und Analyse der gemessenen Daten sowie neuen Methoden zur mathematischen Modellierung und Simulation komplexer biologischer Systeme.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geht diese Herausforderungen an und bringt mit dieser Fördermaßnahme die Entwicklung innovativer Methoden und Softwarewerkzeuge zur bioinformatischen Verarbeitung, Modellierung und Simulation in den Lebenswissenschaften voran. Dadurch sollen der lebenswissenschaftlichen Forschung in Deutschland effiziente und zuverlässige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um die durch neueste experimentelle Methoden oder die Zusammenführung verschiedener Modalitäten gewonnenen Daten geeignet zu modellieren und zu analysieren.
Mit der Förderrichtlinie „Computational Life Sciences – Digitale Methoden zur Erforschung postakuter Infektionssyndrome“ (veröffentlicht am 20.11.2023) wird die erfolgreiche Förderung von interdisziplinären Forschungsprojekten zur Methodenentwicklung in der Datenanalyse in den Lebenswissenschaften weitergeführt. Im Rahmen der geförderten Projekte sollen Expertinnen und Experten aus IT und Datenanalyse mit Forschenden aus Bereichen wie Modellierung, experimentellen Omics-Technologien, Epidemiologie und weiteren klinischen Fachbereichen interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Projekte sollen unter anderem Herausforderungen im Bereich der Datenintegration und -analyse mit Hilfe von Methoden aus dem maschinellen Lernen adressieren und dabei den derzeitigen Stand der Technik entscheidend verbessern. Die entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge sollen noch während der Projektlaufzeit zur Untersuchung klinisch relevanter Fragestellungen herangezogen werden, die perspektivisch Verbesserungen bei der Diagnostik, Prävention oder Behandlung von postakuten Infektionssyndromen ermöglichen.
Projektskizzen können in Kürze im Onlineportal easy-online eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
Mit der Fördermaßnahme „Computational Life Sciences“ (CompLS) soll die Entwicklung innovativer Methoden und Software-Werkzeuge aus Bioinformatik, Modellierung und Simulation für den Einsatz in den Lebenswissenschaften gefördert werden. Diese sollen aktuelle Bedarfe abdecken, die sich insbesondere aus der Verwendung neuer experimenteller Methoden und Technologien oder neuer Ansätze zur Integration verschiedener Daten ergeben. Von 2018 bis 2022 wurden fünf Auswahlrunden umgesetzt.
Mit der Förderrichtlinie „Computational Life Sciences – Digitale Methoden zur Erforschung postakuter Infektionssyndrome“ (veröffentlicht am 20.11.2023) wird die erfolgreiche Förderung von interdisziplinären Forschungsprojekten zur Methodenentwicklung in der Datenanalyse in den Lebenswissenschaften weitergeführt. Ziel ist es, durch geeignete KI-Algorithmen den derzeitigen Stand der Technik in der bioinformatischen Datenanalyse von PAIS entscheidend voranzubringen. Dabei sollen mit Hilfe der neuen Methoden klinisch relevante Fragestellungen adressiert werden. Die Projekte sollen als Verbundvorhaben organisiert werden.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können.
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