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Durch die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in den Sektoren Wärme, Industrie und Verkehr sind Wasserstofftechnologien ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende sowie das Erreichen nationaler wie internationaler Klimaziele. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Innovationspotenzials der Bundesrepublik Deutschland und der Hellenischen Republik sollen im Rahmen der Bekanntmachung Verbundvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung entlang der Wertschöpfungskette von Grünem Wasserstoff gefördert werden.
Das dritte deutsch-griechische Forschungs- und Innovationsprogramm schließt an die erfolgreichen vorherigen Auflagen aus den Jahren 2013 und 2016 an und stellt den Beginn der gemeinsamen Forschung im Bereich Grüner Wasserstoff zwischen den beiden Ländern dar. Die Bekanntmachung zielt darauf ab, den Wissenstransfer zwischen Forschung und Industrie zu intensivieren und neuartige Forschungsergebnisse in marktreife Prototypen zu übersetzen. Darüber hinaus sollen Kooperationen zwischen deutschen und griechischen Einrichtungen gefördert werden, um die Grundlagen für eine über die Projektlaufzeit andauernde Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspartnerschaft zu legen.
Gefördert wird in zwei Modulen:
In Modul A werden Verbundvorhaben mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff von der Erzeugung über die Speicherung und den Transport bis hin zur Nutzung einschließlich übergeordneter systemischer Fragestellungen gefördert. Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.
Für weitere Informationen zu Modul A wenden Sie sich bitte an Herrn Lukas Ide vom Projektträger Jülich (ptj-ewf-h2int@fz-juelich.de).
In Modul B werden wissenschaftliche Begleitprojekte gefördert, in welchen die Projekte aus Modul A hinsichtlich des Potenzials in Bezug auf den Wissens- und Technologietransfer analysiert und mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
Für weitere Informationen zu Modul B wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Malte Schrage-Veltins vom DLR Projektträger (Malte.Schrage-Veltins@dlr.de, Tel.: +49 (0)228/3821-2321).
Wer wird gefördert?
Für alle Module gilt:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen und Institutionen mit Forschungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, andere nicht-wirtschaftlich tätige Institutionen), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben/Kosten bewilligt bekommen.
Die Partner eines Verbundprojektes regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.
Für Modul A gilt:
Die Vorhaben im Rahmen von Modul A sollen als sogenannte „2+2“-Projekte umgesetzt werden. Hierunter werden FuE-Vorhaben mit Beteiligung mindestens eines deutschen und eines griechischen forschenden Unternehmenspartners sowie mindestens einer deutschen und einer griechischen Forschungseinrichtung verstanden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen unter den nachfolgend aufgeführten Modulen:
Modul A: Internationale Verbundforschungsprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie (2 + 2)
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Verbundvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette Grüner Wasserstoff von Erzeugung über Speicherung und Transport bis hin zur Nutzung einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen, die entsprechend des Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Griechenland eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:
Integriert werden können jeweils Teilaspekte
Modul B: Wissenschaftliches Begleitprojekt
Ein übergreifendes Begleitprojekt (Einzel- oder Verbundvorhaben) soll den Wissens- und Technologietransfer der Projekte aus Modul A stärken. Es soll durch eine theoretische Rahmengebung dazu beitragen, die Brücke zwischen Grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung zu schließen und damit die Innovationsorientierung der Verbundprojekte unterstützen, sodass sich deren Wettbewerbsfähigkeit verbessert und die Wirksamkeit der Forschungsergebnisse der Projekte gewährleistet wird.
Wie wird gefördert?
Für Modul A gilt:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Jeder Forschungsverbund wird für eine Vorhabenlaufzeit von bis zu 36 Monaten und mit einem Höchstbetrag von in der Regel bis zu 500.000 € gefördert.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
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